Rechtsprechung
LG Schwerin, 19.07.2017 - 3 O 80/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,73956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 280 BGB, § 611 BGB, § 675 BGB
Schadensersatz wegen Verletzung der anwaltlichen Pflichten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 19.07.2017 - 3 O 80/15
- LG Schwerin, 17.09.2017 - 3 O 80/15
- OLG Rostock, 25.01.2019 - 24 U 1/17
- OLG Rostock, 26.02.2019 - 24 U 1/17
- BGH, 09.01.2020 - IX ZR 61/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95
Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des …
Auszug aus LG Schwerin, 19.07.2017 - 3 O 80/15
Nur, wenn das Mandat unbeschränkt ist, schuldet der Rechtsanwalt eine umfassende Beratung und Vertretung innerhalb der Rechtsangelegenheit, ist also der Mandant umfassend vor Rechtsnachteilen zu bewahren oder auf Rechtsansprüche gegen Dritte zu verweisen (vgl. u. a. BGH, NJW 1997, 2168; 1996, 2929). - BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96
Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem …
Auszug aus LG Schwerin, 19.07.2017 - 3 O 80/15
Nur, wenn das Mandat unbeschränkt ist, schuldet der Rechtsanwalt eine umfassende Beratung und Vertretung innerhalb der Rechtsangelegenheit, ist also der Mandant umfassend vor Rechtsnachteilen zu bewahren oder auf Rechtsansprüche gegen Dritte zu verweisen (vgl. u. a. BGH, NJW 1997, 2168; 1996, 2929). - BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89
Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des …
Auszug aus LG Schwerin, 19.07.2017 - 3 O 80/15
Welche konkreten Pflichten aus diesen allgemeinen Grundsätzen abzuleiten sind, richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des einzelnen Falls (BGH, NJW-RR 1990, 1241). - BGH, 16.05.1991 - IX ZR 131/90
Anspruch auf Schadensersatz aus anwaltlicher Sorgfaltspflichtverletzung - …
Auszug aus LG Schwerin, 19.07.2017 - 3 O 80/15
Er hat dem Mandanten diejenigen Schritte anzuraten, die zu dem erstrebten Ziel zu führen geeignet sind und Nachteile für den Auftraggeber zu verhindern, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind (vgl. u. a. BGH, NJW 1991, 2079).